Im Namens- und Bürgerrecht soll die Gleichstellung der Geschlechter (zur verfassungswidrigen Rechtslage de lege lata BGE 125 III 209,
214 E. 4; BGE 126 I 1, 2 E. 2; Hegnauer/Breitschmid, Grundriss des
Eherechts, 4. Aufl., Bern 2000, Rz. 13.63, 14.31) verwirklicht werden
(Unterlagen hier - Seite BJ und hier - Seite Parlament).
- Das Parlamentsgeschäft wurde von der Bundesversammlung am 30. September 2011 mit 117:72 Stimmen angenommen. Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum (Ablauf am 19.01.2012). Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten, wobei der genaue Zeitpunkt noch nicht festgelegt wurde. (Aktueller) Schlussabstimmungstext in Deutsch hier = Botschaft BBl 2011 7403.
- Nach Medienmitteilung vom 23. April 2012 setzt der Bundesrat das künftige Namens- und Bürgerrecht nach unbenütztem Verstreichen der Referendumsfrist auf den 1. Januar 2013 in Kraft (hier). Der definitive Gesetzestext findet sich hier.
- Nach Medienmitteilung vom 7. November 2012 (hier) verabschiedet der Bundesrat am 7. November 2012 die Ausführungsbestimmungen zum neuen Namens- und Bürgerrecht. S. zu den Unterlagen oben 1. Absatz.