Dienstag, 15. Januar 2013

OGer ZH - Rechtsbeistand für Kinder unter 20 Jahren in Klagen gegen die eigenen Eltern grundsätzlich "notwendig" i.S.v. Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO: Praxisklärung

OGer ZH, Urteil des Präsidenten des Obergerichts vom 13. August 2012 (ZR 8/2012 Nr. 78): Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO

Die Regeste des Urteils fasst das Massgebende treffend zusammen:
"Das Erfordernis der Notwendigkeit eines Rechtsbeistandes nach Art. 118 Abs. 1 lit. c ZPO ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 20 Jahren für Klagen gegen die eigenen Eltern grundsätzlich gegeben, da die Prozessführung gegen diese in aller Regel eine hohe Belastung darstellt und zu einem Loyalitätskonflikt und damit zu einer Überforderung führen kann."
Wieso die Grenze allerdings bei 20 Jahren bzw., ob diese überhaupt bei einem betragsmässigen Alter zu ziehen ist, sei hier in Frage gestellt.